Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeines
Alle Angebote, Leistungen und Lieferungen durch „bitarbeiter – IT-Dienstleistungen – Martin Gromeier„, im folgenden kurz „bitarbeiter“ genannt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage nachfolgender Bedingungen. Mit der Entgegennahme der Leistung oder Lieferung gelten diese Bedingungen als angenommen. Anderen Bedingungen, Nebenabreden oder Ergänzungen jeglicher Art wird ausdrücklich widersprochen, es sei denn, sie wurden von bitarbeiter schriftlich bestätigt.
Vertragsabschluß
Alle Leistungen werden im gewünschten Umfang des Dienstleistungsvertrages erbracht. Der Dienstleistungsvertrag gilt als abgeschlossen, wenn die beauftragte Leistung von bitarbeiter durch eine Terminvereinbarung zum Erbringen der Leistung angenommen wurde. Der Kunde ist von der Abnahme der Dienstleistung nur dann befreit, wenn aufgrund technischer Probleme keine sachgemäße Erbringung der Leistung durch den Techniker möglich ist oder der vereinbarte Termin zum Erbringen der Dienstleistung von bitarbeiter ohne zwingenden Grund nicht oder mit mehr als zweistündiger Verspätung wahrgenommen wird.
Preise und Termine
Alle Preise, Kostenvoranschläge und Terminzusagen sind dann unverbindlich, wenn unvorhersehbare Preisänderungen durch Drittanbieter, unvorhersehbare Mehrarbeit oder zeitliche Verzögerung durch Ersatzteilbeschaffung bei der Ausführung der Leistungen eingetreten sind. Lieferzeiten erfolgen nach bestem Wissen, jedoch ohne Gewähr für die Transportzeiten des jeweils beauftragten Transportunternehmens. Für Lieferverzögerungen der Vorlieferanten haftet bitarbeiter nicht, es sei denn, bitarbeiter hätte schuldhaft mögliche und zumutbare Maßnahmen zur Vertragserfüllung unterlassen. Kosten für Verpackung und Transport, auf Wunsch mit Frachtversicherung ab Lüneburg, fallen zusätzlich an. Die Frachtkosten berechnen sich entsprechend den Frachttarifen des beauftragten Transportunternehmens. Frachten sind bis 500 Euro versichert, eine höhere oder sonstige Versicherung erfolgt nur auf ausdrücklichen und schriftlichen Wunsch des Kunden. Mit Übergabe der Ware an den jeweiligen Transportunternehmer geht die Gefahr auf den Kunden über. Höhere Gewalt, Streik, Aufruhr, Aussperrung oder unverschuldete andere Ereignisse verändern vereinbarte Termine oder Fristen um die Dauer der Störung
Gegenstand der Leistungen
Die von bitarbeiter angebotenen Leistungen unterteilen sich in Fehlerdiagnose und Fehlerbeseitigung bzw. Planung und Ausführung. Die Auftragsbearbeitung erfolgt in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs, sofern keine anderslautenden Vereinbarungen getroffen wurden. Das Ergebnis einer Fehlerdiagnose wird von bitarbeiter dem Auftraggeber umgehend mitgeteilt und beinhaltet Informationen über Art und Ausmaß der festgestellten Fehler, über die Möglichkeit einer Wiederherstellung in den vom Kunden gewünschten Zustand und dem notwendigen Zeit- bzw. Kostenaufwand der Arbeiten. Alle Angaben basieren auf dem Zeitpunkt der Auftragserteilung. Sofern eine Fehlerbeseitigung seitens des Auftraggebers durch Auftragserteilung gewünscht wird, nimmt bitarbeiter durch Ausführung auf Grundlage dieser AGB die Auftragserteilung an. Mit Mitteilung des Ausführungsauftrages erklärt sich der Auftraggeber mit der Höhe der Vergütung zuzüglich eventuell anfallender Nebenkosten (Kilometerpauschale, Verpackung und Versand oder Nachnahmegebühren) einverstanden. Sollten bei der Ausführung der Leistung unvorhergesehene Probleme, einhergehend mit einer Änderung an Zeit- und Kostenaufwand eintreten, so wird dieses unverzüglich dem Auftraggeber mitgeteilt. Sollte der Auftraggeber damit nicht einverstanden sein, so teilt er bitarbeiter dieses binnen eines Werktages mit. Andernfalls darf bitarbeiter davon ausgehen, dass der Auftraggeber mit den Änderungen einverstanden ist.
Gewährleistung
bitarbeiter übernimmt weder ausdrücklich noch stillschweigend die Gewähr für die Wiederherstellung aller Funktionen des Auftragsgegenstandes, ebenso nicht wegen des unterschiedlichen Grades an Vorschädigung für die Vollständigkeit oder volle Funktionsfähigkeit, oder dafür, ob alle durch bitarbeiter wiederhergestellten Funktionen für den Auftraggeber von Nutzen sind. Mängelanzeigen bedürfen der Schriftform und sind innerhalb 7 Tagen nach Leistungsausführung mitzuteilen. Sofern keine Beanstandung erfolgt, betrachtet bitarbeiter die Leistung als ordnungsgemäß erbracht.
Kündigung
Wird der Leistungsauftrag aus wichtigem Grund von einem der beiden Vertragspartner gekündigt, kann bitarbeiter die bisher erfolgten Leistungen in Rechnung stellen. Im übrigen findet § 628 Abs. 1 Satz 2 BGB Anwendung.
Haftung
bitarbeiter haftet in keinem Fall für unmittelbare oder mittelbare Schäden, bzw. Folgeschäden, es sei denn, sie wären vorsätzlich oder grob fahrlässig durch bitarbeiter bzw. von bitarbeiter beauftragten Personen oder deren gesetzliche Vertreter oder Erfüllungsgehilfen verursacht worden, desgleichen nicht für entgangenen Gewinn, entgangene Gebrauchsvorteile oder den Verlust von Daten, Software, Informationen oder Beschädigung von Hardware.
Eigentumsvorbehalt
bitarbeiter behält sich an allen von bitarbeiter gelieferten Leistungen das Eigentum vor, bis der Kunde den Liefer- oder Leistungsgegenstand einschließlich aller Zusatz- und Nebenkosten bezahlt hat, bei Kaufleuten, bis sämtliche Forderungen gegen ihn getilgt sind.
Zahlungsbedingungen
Die Bezahlung der von bitarbeiter erbrachten Leistung erfolgt in bar nach Beendigung der Dienstleistung. Für Firmen, Bildungseinrichtungen und den öffentlichen Dienst erfolgt die Dienstleistung gegen Rechnungsstellung und Bezahlung innerhalb 7 Tagen ohne Abzug. Der Auftraggeber ist zur Zahlung der vereinbarten Vergütung für von bitarbeiter erbrachte Dienstleistungen verpflichtet, nicht für das Eintreten eines Erfolgs. Sämtliche Zahlungen werden auf die älteste Schuld angerechnet. Eine Zahlung ist dann erfolgt, wenn die Forderung auf dem Konto von bitarbeiter gut geschrieben worden ist. Unerlaubte Abzüge werden nachbelastet. Im Falle des Zahlungsverzugs sind Verzugszinsen zu entrichten. Die Höhe der Verzugszinsen richten sich nach § 288 BGB. Für Geschäftskunden liegt der Zinssatz demnach 8%, für Privatpersonen 5% über dem aktuellen Basiszinssatz zum Zeitpunkt der Fälligkeit. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten.
Datenschutz
Der Kunde ist damit einverstanden, dass seine personenbezogenen Daten im Rahmen der Geschäftsbeziehung gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden streng vertraulich behandelt, unbefugten Dritten nicht zugänglich gemacht und nicht für vertragsfremde Zwecke verwendet oder weitergeleitet. bitarbeiter verpflichtet sich, alle Daten und Informationen, die ihm im Zusammenhang mit dem Erbringen seiner Leistung zugänglich werden, mit absoluter Vertraulichkeit zu behandeln, nach dem aktuellen Stand der Technik gegen unbefugten Zugriff zu sichern und nach Ablauf der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungsfrist (§ 257 HGB, § 147 AO)zu vernichten. Kopien und Datensicherungen von Kundendatenträgern werden grundsätzlich unter Verwendung starker Verschlüsselungsalgorithmen gespeichert und auf Wunsch vernichtet. Daten in Papierform oder auf optischen Datenträgern werden gemäß DIN 32757 Stufe 5 (höchste Sicherheitsstufe) vernichtet, beschreibbare Medien nach DIN 33858 (DoD 5220.22-M ECE)
Gerichtsstand
Die vertraglichen Beziehungen zwischen den Parteien unterliegen deutschem Recht. Für alle Parteien gilt der Gerichtsstand Amtsgericht Lüneburg.
bitarbeiter – IT-Dienstleistungen – Martin Gromeier, Mai 2010